Eine brandschutztechnische Stellungnahme empfiehlt sich zur Absicherung für den Besitzer bei bestimmen Tatbeständen im Rahmen der Bestandsveränderung.
Die Stellunganhmen kann auch herangezogen werden um einzelne Fragestellungen zu bewerten und wichtige Entscheidungshilfen für Bauherren sowie für Planungs- und Ausführungsbeteiligte herbeizuführen.
Mit der Stellungnahme erhalten Sie eine belastbare Aussage, ob der Brandschutz in dem Gebäude den rechtlichen Vorgaben entspricht. Sichern Sie sich rechtlich ab, denn Unwissenheit schützt nicht vor der Haftung und ggf. Strafe!