Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften der schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.
Der Begriff „Feuerwehrplan“ ist auch im Baurecht (z. B. Verkaufsstättenverordnung) verankert und somit rechtmäßiger einzusetzen als Brandschutzplan. Der „Feuerwehrplan“ unterscheidet sich grundsätzlich von „Flucht- und Rettungsplänen“. Letztgenannte werden primär für die Nutzer von baulichen Anlagen erstellt, während Feuerwehrpläne für Einsatzkräfte erstellt werden und weitergehende Informationen über Gefahrenstellen (zum Beispiel den Standort von Gastanks oder Gefahrstofflagern) beinhalten.
Grundsätzlich sind die Feuerwehrpläne gem. den Vorgaben der DIN 14095 zu erstellen. Der Feuerwehrplan hat mindestens aus dem Deckblatt, den allgemeinen Objektinformationen, einem Übersichtsplan und den Geschossplänen zu bestehen. Ggf. sind diese durch Sonderpläne (z.B. Entwässerung, PV-Anlagen etc.) und weitere textliche Erläuterungen zu ergänzen. Insbesondere sind die Feuerwehrpläne auf speziellem Papier bzw. einer bedruckbaren Folie anzufertigen und zu falten.
Als Fachplaner für Brandschutz bieten wir Ihnen unser langjährige Erfahrung bei der Erstellung der Feuerwehrpläne. Durch die enge Kommunikation mit den zuständigen Behörden können wir die abwicklungen direkt übernehmen. Gerne übernehmen wir die in der DIN 14095 festgeschriebene zweijährige Prüfpflicht Ihres Feuerwehrplans.
Wir sind Ihr Partner für die Erstellung von Feuerwehrplänen